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Batterieentsorgung und Rückgabe von Altbatterien

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen nach Gebrauch getrennt gesammelt und einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zugeführt werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie Altbatterien kostenlos zurückgeben können, was die Kennzeichnungen auf Batterien bedeuten und worauf Sie bei der sicheren Handhabung und Entsorgung achten sollten.

1. Altbatterien kostenlos zurückgeben

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu sammeln und einer geeigneten Rücknahmestelle zuzuführen.

Die Rückgabe von Altbatterien ist im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten kostenlos.

Wir nehmen Altbatterien der Batteriekategorien zurück, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Altbatterie ursprünglich bei pro-akkus gekauft wurde.

Je nach Batteriekategorie gelten unterschiedliche Rückgabemöglichkeiten und gegebenenfalls gesetzliche Mengenbegrenzungen.

Rückgabe bei pro-akkus

Unsere Rücknahmestelle befindet sich an unserem Versandlager:

pro-akkus GmbH
Im Hennenhof 6
21217 Seevetal

Eine persönliche Abgabe von Altbatterien ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte kontaktieren Sie uns vorab per E-Mail unter info@pro-akkus.de, um die Rückgabe zu vereinbaren.

Weitere Rückgabemöglichkeiten

Altbatterien können je nach Batteriekategorie auch bei geeigneten Sammelstellen im Handel und bei weiteren zugelassenen Rücknahmestellen kostenlos abgegeben werden.

Für die von uns vertriebenen Batteriekategorien informieren wir Sie auf Anfrage über geeignete Rückgabemöglichkeiten und die jeweils vorgesehenen Rückgabewege.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Sammelstelle sämtliche Batteriekategorien annimmt.

Wichtig: Senden Sie Altbatterien, insbesondere Lithiumbatterien oder beschädigte Akkus, nicht ohne vorherige Abstimmung an uns zurück. Für den Versand können besondere Sicherheits- und Transportvorschriften gelten.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Batterieverordnung – Symbol zur getrennten Sammlung von Altbatterien

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen.

Altbatterien müssen getrennt gesammelt und einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zugeführt werden.

Chemische Kennzeichnungen

Unter dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne können zusätzliche chemische Zeichen angegeben sein:

  • Pb – Blei: Die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
  • Cd – Cadmium: Die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.

Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt unabhängig davon, ob diese zusätzlichen Kennzeichnungen vorhanden sind.

3. Batterien und Akkus sicher handhaben

Auch entladene Batterien und Akkus können noch Restenergie enthalten. Bei Beschädigung oder unsachgemäßer Lagerung können Gefahren entstehen.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Sicherheitshinweise:

  • Öffnen, zerlegen oder beschädigen Sie Batterien und Akkus nicht.
  • Bewahren Sie Altbatterien trocken und vor starker Hitze geschützt auf.
  • Vermeiden Sie Kurzschlüsse und schützen Sie freiliegende Batteriekontakte.
  • Verwenden oder laden Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder auslaufende Akkus nicht weiter.
  • Verwenden Sie nur geeignete Ladegeräte und beachten Sie die Herstellerhinweise.
  • Versuchen Sie niemals, nicht wiederaufladbare Batterien aufzuladen.

Besondere Vorsicht bei Lithiumbatterien

Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.

Schützen Sie bei losen Lithium-Altbatterien die Kontakte gegen Kurzschluss, beispielsweise durch geeignetes Abkleben.

Beschädigte, aufgeblähte oder auffällig erhitzte Lithiumbatterien dürfen nicht ohne vorherige Klärung des geeigneten Rückgabe- und Transportwegs versendet werden.

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an eine geeignete Rücknahmestelle oder kontaktieren Sie uns.

4. Warum ist die getrennte Sammlung wichtig?

Batterien und Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe wie beispielsweise Eisen, Nickel, Zink, Mangan, Blei oder Lithium.

Durch die getrennte Sammlung und fachgerechte Behandlung können geeignete Materialien zurückgewonnen und erneut verwendet werden.

Gleichzeitig können Batterien Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt, die menschliche Gesundheit oder die Sicherheit von Personen gefährden.

Eine Entsorgung über den Hausmüll kann außerdem zu Bränden in Sammel- und Entsorgungsanlagen führen, insbesondere bei lithiumhaltigen Batterien.

Mit der ordnungsgemäßen Rückgabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

5. Batterien länger nutzen und Abfälle vermeiden

Durch einen sorgfältigen Umgang können Sie die Nutzungsdauer von Batterien und Akkus verlängern.

Beachten Sie die Empfehlungen des Herstellers zur Verwendung, Lagerung und Aufladung. Vermeiden Sie unnötige Tiefentladungen, Überhitzung und mechanische Beschädigungen.

Verwenden Sie nach Möglichkeit langlebige und wiederaufladbare Batterien, sofern diese für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind.

Technisch geeignete Batterien können unter bestimmten Voraussetzungen wiederverwendet, für eine weitere Nutzung vorbereitet, umgenutzt oder fachgerecht wiederaufgearbeitet werden.

Nicht mehr verwendbare Batterien sollten einer geeigneten Rücknahmestelle zur weiteren Behandlung und Verwertung übergeben werden.

6. Starterbatterien und Batteriepfand

Beim Verkauf von Starterbatterien wird das gesetzlich vorgeschriebene Batteriepfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer erhoben, sofern beim Kauf keine entsprechende Altstarterbatterie zurückgegeben wird.

Das Batteriepfand wird auf den jeweiligen Produktseiten gesondert ausgewiesen.

Bei Rückgabe einer entsprechenden Altstarterbatterie besteht nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung des erhobenen Batteriepfands.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Rückgabe an unserem Versandlager in Seevetal nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Bei Fragen zur Rückgabe von Starterbatterien und zur Pfanderstattung kontaktieren Sie uns bitte unter info@pro-akkus.de.

7. Häufige Fragen zur Batterieentsorgung

Darf ich Batterien im Hausmüll entsorgen?

Nein. Batterien und Akkus müssen getrennt vom Hausmüll gesammelt und über geeignete Rücknahme- oder Sammelstellen zurückgegeben werden.

Ist die Rückgabe von Altbatterien kostenlos?

Ja. Die Rückgabe ist im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten kostenlos.

Kann ich auch Batterien zurückgeben, die ich nicht bei pro-akkus gekauft habe?

Ja. Wir nehmen im Rahmen unserer gesetzlichen Rücknahmepflichten auch Altbatterien zurück, die ursprünglich bei anderen Händlern gekauft wurden.

Entscheidend sind die jeweilige Batteriekategorie und die geltenden Rücknahmeregelungen.

Kann ich Altbatterien direkt bei pro-akkus abgeben?

Ja. Eine persönliche Abgabe an unserem Versandlager in Seevetal ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte kontaktieren Sie uns vorab per E-Mail.

Darf ich Altbatterien per Paket zurückschicken?

Bitte stimmen Sie eine Rücksendung grundsätzlich vorher mit uns ab. Abhängig von Batterietyp, Zustand und Zusammensetzung können besondere Transportvorschriften gelten.

Was mache ich mit einer beschädigten Lithiumbatterie?

Verwenden oder laden Sie die Batterie nicht weiter. Bewahren Sie sie möglichst sicher und getrennt von brennbaren Materialien auf und klären Sie den geeigneten Rückgabeweg mit einer fachkundigen Rücknahmestelle.

Versenden Sie beschädigte Lithiumbatterien nicht ohne vorherige fachliche Klärung.

8. Kontakt zur Batterierückgabe

Bei Fragen zur kostenlosen Rückgabe oder fachgerechten Entsorgung von Batterien und Akkus helfen wir Ihnen gerne weiter.

pro-akkus GmbH

Firmenanschrift:
Lütwarnsweg 11
21217 Seevetal

Versandlager / Rücknahmestelle:
Im Hennenhof 6
21217 Seevetal

E-Mail: info@pro-akkus.de

Hinweis: Persönliche Rückgaben am Versandlager sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Rechtliche Grundlagen: Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien sowie Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).